Das Orchestra Giovane probte während seines Sommerlagers 2026 in der Turnhalle in Lauenen BE.

J+M-Unterstützung für das Orchestra Giovane: So kommen Jugendorchester an Geld des nationalen Musik-Förderprogramms

Eine neue Förderverordnung macht es endlich möglich: Das EOV-Jugendorchester Orchestra Giovane (OG) erhielt für sein zweiwöchiges Sinfonieorchester-Lager 2026 erstmals Unterstützung des Programms Jugend und Musik (J+M). Zwei OG-Vorstandsmitglieder erklären ihre «Best Practice» beim Beantragen der Gelder von fast 7'000 Franken – damit auch andere EOV-Jugendorchester von J+M profitieren können.

Schon seit 1997 – also seit fast 30 Jahren – veranstaltet das Orchestra Giovane (OG) jeden Sommer ein zweiwöchiges Sinfonierochester-Lager für Jugendliche und gibt anschliessend drei bis vier Konzerte an verschiedenen Orten in der Schweiz. Das als Verein organisierte OG wird von einem ehrenamtlich tätigen Vorstand aus jungen Mitspielenden geführt, welche jedes Jahr sehr viel Zeit und Herzblut in die Planung und Durchführung eines tollen Projekts investieren. Damit das Lager stattfinden kann, braucht es aber auch immer viel Geld: Nebst den Mitgliederbeiträgen von Mitspielenden und Passivmitgliedern ist das OG auch auf Spenden von Privaten und Stiftungen sowie Sponsoring-Gelder von Firmen angewiesen.

In den letzten Jahren sei es – den allgemeinen Entwicklungen entsprechend – schwieriger geworden, von Unternehmen Geld zu bekommen, sagt OG-Präsidentin und Klarinetten-Studentin Judith Knöchelmann im Gespräch mit der Resonanz-Redaktion. Es kam dem OG deshalb sehr gelegen, dass es diesen Sommer für sein Orchesterlager in Lauenen im Berner Oberland erstmals von Fördergeldern des Programms Jugend+Musik (J+M) profitieren konnte: Fast 7000 Franken erhielt das Projekt des OG mit rund 60 Mitspielenden. Das Geld gab es für einzelne Unterrichtslektionen und als Übernachtungspauschalen für die 41 geförderten Jugendlichen bis 25 Jahre, die übrigen Teilnehmenden waren für eine Förderung zu alt.

Das Jugend-Förderprogramm des Bundesamts für Kultur (BAK) läuft bereits seit 2016. Dank einer neuen Förderverordnung, welche seit Juli 2025 in Kraft ist, erfüllen nun endlich auch die meisten EOV-Jugendorchester die J+M-Förderbedingungen: Es muss jetzt nur noch eine Mehrheit der Teilnehmenden eines Musikangebots jünger als 25-jährig sein, damit eine Förderung möglich ist. Bis 2025 waren einzig Projekte unterstützt worden, deren Teilnehmende allesamt unter 25 Jahre alt waren – eine einzige ältere teilnehmende Person war ein Ausschlusskriterium. Geld gibt es jedoch auch jetzt nur für Personen unter 25. 

«Die alten Regeln schlossen die EOV-Jugendorchester de facto von jeglicher J+M-Unterstützung aus», erklärt der ehemalige EOV-Präsident Johannes Reinhard, der sich bis zu seinem Rücktritt im Juni 2026 auch 15 Jahre lang um das Ressort Jugendorchester gekümmert hat. «In beinahe jedem Jugendorchester gibt es mindestens eine Handvoll Mitspielende Mitte, Ende 20.» Während fast zehn Jahren hat Johannes deshalb als Mitglied der Begleitgruppe J+M zusammen mit anderen Verbänden auf diese Anpassung der Förderverordnung hingearbeitet. «Die neuen Regeln sind eine wichtige Errungenschaft für unsere Jugendorchestervereine und vor allem für alle im klassischen Bereich engagierten Jugendlichen.» Das Programm werde seinem Zweck so besser gerecht, ist Johannes überzeugt, schliesslich würden Jugendorchester Brücken zwischen der musizierenden Jugend und der Gesellschaft schlagen.

Das Beispiel des Orchestra Giovane
Wie das Beispiel des Orchestra Giovane zeigt, trifft die neue Fördermöglichkeit bei den EOV-Jugendorchestern auf Bedarf und sind die Gelder dort sehr gut eingesetzt: Der finanzielle Zuschuss unterstützt direkt die Realisierung hochstehender Musikprojekte von und für Jugendliche durch die Vereine, welche dank ehrenamtlicher Arbeit oft sehr kosteneffizient umgesetzt werden können.

OG-Präsidentin Judith Knöchelmann und ihr Vorstandskollege Georg Stark haben der Resonanz-Redaktion detailliert geschildert, wie sie vorgehen mussten, um Unterstützung von J+M zu erhalten – im Sinne einer Best Practice, so dass hoffentlich einige EOV-Jugendorchester dem Beispiel folgen und zukünftig auch von dem Programm profitieren können.

Die Grundvoraussetzung für das Beantragen und den Erhalt von J+M-Fördergeldern besteht darin, dass mindestens ein:e zertifizierte:r J+M-Leiter:in zum Leitungsteam gehört. «Wer über die Zertifizierung verfügt, ist nicht ausschlaggebend – es muss nicht unbedingt die Dirigentin oder der Konzertmeister eines Orchesters sein», so Georg. Der OG-Vorstand entschied sich dafür, dass ein Vorstandsmitglied die fünftägige J+M-Ausbildung – bestehend aus drei Modulen – macht. Das OG arbeitet mit wechselnden Dirigent:innen und Stimmführer:innen zusammen, während die Vorstandsmitglieder meistens mehrere Jahre dabeibleiben. Daher erschien diese Lösung am sinnvollsten.

J+M-Leitungsausbildung ist zeitintensiv
«Die Ausbildung zu absolvieren, war der aufwändigste Teil des Prozesses», unterstreicht der 22-jährige Geschichtsstudent und Amateurperkussionist Georg, der sich für die J+M-Leitungsausbildung bewarb und für die Kurse seine Freizeit opferte. Zugelassen zu werden, sei für ihn als nicht-professioneller Musiker kein Problem gewesen. Zuerst musste er ein eintägiges Grundmodul besuchen, in welchem die Ziele und Administration des Programms erklärt werden. Anschliessend absolvierte Georg das zweitägige Pädagogikmodul an der Hochschule Luzern (HSLU) und das ebenfalls zwei Tage dauernde Musikmodul beim Schweizer Blasmusikverband, weil der EOV kein eigenes Modul anbietet.

Georg hat daraufhin auch den Förderantrag auf dem digitalen Portal von J+M gestellt. Dies habe ein paar Stunden gedauert. «Entscheidend ist, dass ein guter Projektplan inklusive detailliertem Budget steht, bevor man sich an die Gesuchseingabe macht», sagt er. Es seien zudem einige spezifische Fragen u.a. zu den pädagogischen Zielen zu beantworten, deshalb sei es wichtig, dass man als Gesuchssteller:in mit dem Projekt vertraut sei.

Die OG-Teilnehmenden verbrachten zwei schöne Wochen in Lauenen im Saanenland und studierten unter der Leitung von Dirigentin Solveig Lindroos Leonard Bernsteins Symphonische Tänze aus der West Side Story, Igor Strawinskys Feuervogel-Suite von 1919 sowie eine Uraufführung der Schweizer Komponistin Paula Haeni ein. Daneben blieb viel Zeit zur Pflege von Gemeinschaft: für Kammermusik, Gesellschaftsspiele, gemütliche Abende. – Und das OG wurde sogar von der SRF-Sendung «Schweiz aktuell» besucht, welche live aus dem Lager sendete.

«Probiert es unbedingt!»
Nach drei erfolgreichen Konzerten in Spiez, St. Gallen und Bern mussten im J+M-Portal schliesslich die definitiven Zahlen zu Teilnehmenden, Finanzen und weiteren Eckwerten eingetragen, ein kurzer Bericht verfasst und ein paar Reflexionsfragen zur Erreichung der Ziele beantwortet werden. Kurz darauf kam bereits die Zusage zur Auszahlung der Fördergelder.

Welchen Tipp haben Judith und Georg für andere Jugendorchester, welche sich um eine J+M-Förderung bewerben möchten? «Probiert es unbedingt! Aber fangt früh genug an», empfiehlt Georg. Die vollständigen Unterlagen müssten spätestens drei Monate vor Projektstart bei J+M eingereicht werden. Und davor müsse ja noch jemand die J+M-Leitungsausbildung absolvieren. Ein Jahr Vorlaufzeit sei daher ratsam.

«Das OG wird sich zukünftig sicher wieder um Unterstützung durch J+M bewerben», betont Judith zum Schluss. Ob es schon 2027 wieder klappen wird, wisse sie noch nicht. Das Orchesterlager des Orchestra Giovane wird nächsten Sommer in Frankreich stattfinden, und für im Ausland durchgeführte Angebote gelten bei J+M einige Einschränkungen.

J+M-Portal zum Einreichen von Fördergesuchen:
https://www.jm.bak.admin.ch/jmportal/de-CH/

Förderverordnung Programm «Jugend und Musik» des EDI, seit dem 1. Juli 2025 in Kraft:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2025/18/de

www.giovane.ch

 

Das Programm Jugend und Musik (J+M) des Bundesamts für Kultur
«Das Programm Jugend und Musik (J+M) hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche zur musikalischen Aktivität zu führen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung unter pädagogischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten ganzheitlich zu fördern», schreibt das Bundesamt für Kultur (BAK) auf seiner Website. Das nationale Förderprogramm unterstützt Musikprojekte und Musiklager juristischer Trägerorganisationen in der Schweiz – von J+M zusammenfassend «Angebote» genannt.
Die jährlichen Finanzmittel von total drei Millionen Franken wurden 2025 erstmals vollständig ausgeschöpft. Finanziell gefördert werden einzelne Unterrichtslektionen (bis maximal 20 Lektionen pro Angebot) und Übernachtungen der Teilnehmenden von J+M-Angeboten. Für das Jahr 2027 betragen die ausbezahlten Fördergelder zwischen 40 (bei fünf bis 19 Teilnehmenden) und 180 Franken (mehr als 200 Teilnehmende) pro Unterrichtslektion. Zusätzlich können pro Person bis 25 Jahre 15 Franken pro Übernachtung (bis zu maximal sechs Übernachtungen) beantragt werden.
Die neue Förderverordnung J+M vom 1. Juli 2025 setzt für die Förderperiode 2025 bis 2028 einen besonderen Fokus auf die Niederschwelligkeit von Angeboten. Fördergelder können für teilnehmende Kinder und Jugendliche zwischen 0 bis 25 Jahren beantragt werden. Seit dem Inkrafttreten der neuen Förderverordnung müssen nicht mehr alle Teilnehmenden eines Angebots unter 25-jährig sein, sondern nur die Mehrheit. Beiträge werden jedoch nur für die unter 25-Jährigen ausbezahlt.

J+M-Leitungszertifikat als Voraussetzung für Fördergelder
Voraussetzung für das Beantragen von J+M-Geldern ist, dass mindestens eine Person des Leitungsteams über ein J+M-Leitungszertifikat verfügt. Hierfür muss eine J+M-Ausbildung absolviert werden, welche aus drei Modulen besteht und insgesamt rund fünf Tage dauert. Die Ausbildung besteht aus einem Grundmodul, welche das Programm und dessen Ziele beleuchtet, sowie je einem Pädagogik- und einem Musikmodul, welche von Partnerorganisation von J+M angeboten werden. Personen, welche bereits über Hochschulabschlüsse in den Bereichen Musikpädagogik und Performance verfügen, können von diesen Modulen befreit werden. Für die Rezertifizierung alle drei Jahre müssen jeweils Weiterbildungen im Umfang von 12 Stunden vorgewiesen werden. Eine zertifizierte Person pro Angebot genügt, diese muss aber während des ganzen Projekts vor Ort sein.

EOV massgeblich beteiligt
Das eidgenössische Förderprogramm Jugend und Musik wurde 2016 lanciert. Es ist Teil der Umsetzung des Verfassungsartikels 67a zur Musikalischen Bildung, welcher in einer Volksabstimmung am 23. September 2012 mit einer überwältigenden Mehrheit von 73 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden war. Der Verfassungsartikel 67a war als direkter Gegenvorschlag zur 2008 eingereichten und schliesslich zurückgezogenen Initiative «Jugend+Musik» formuliert worden. Der EOV hatte die Initiative als Gründungsmitglied des Vereins Jugend+Musik mitlanciert und sich im Abstimmungskampf zusammen mit seinen Orchestervereinen stark engagiert. Die Aufnahme des Verfassungsartikels 67a in die Bundesverfassung und die damit verbundene Einführung des Programms Jugend+Musik gehören zu den grössten politischen Erfolgen in der mehr als 100-jährigen Geschichte des EOV.