Die OG-Teilnehmenden verbrachten zwei schöne Wochen in Lauenen im Saanenland und studierten unter der Leitung von Dirigentin Solveig Lindroos Leonard Bernsteins Symphonische Tänze aus der West Side Story, Igor Strawinskys Feuervogel-Suite von 1919 sowie eine Uraufführung der Schweizer Komponistin Paula Haeni ein. Daneben blieb viel Zeit zur Pflege von Gemeinschaft: für Kammermusik, Gesellschaftsspiele, gemütliche Abende. – Und das OG wurde sogar von der SRF-Sendung «Schweiz aktuell» besucht, welche live aus dem Lager sendete.
«Probiert es unbedingt!»
Nach drei erfolgreichen Konzerten in Spiez, St. Gallen und Bern mussten im J+M-Portal schliesslich die definitiven Zahlen zu Teilnehmenden, Finanzen und weiteren Eckwerten eingetragen, ein kurzer Bericht verfasst und ein paar Reflexionsfragen zur Erreichung der Ziele beantwortet werden. Kurz darauf kam bereits die Zusage zur Auszahlung der Fördergelder.
Welchen Tipp haben Judith und Georg für andere Jugendorchester, welche sich um eine J+M-Förderung bewerben möchten? «Probiert es unbedingt! Aber fangt früh genug an», empfiehlt Georg. Die vollständigen Unterlagen müssten spätestens drei Monate vor Projektstart bei J+M eingereicht werden. Und davor müsse ja noch jemand die J+M-Leitungsausbildung absolvieren. Ein Jahr Vorlaufzeit sei daher ratsam.
«Das OG wird sich zukünftig sicher wieder um Unterstützung durch J+M bewerben», betont Judith zum Schluss. Ob es schon 2027 wieder klappen wird, wisse sie noch nicht. Das Orchesterlager des Orchestra Giovane wird nächsten Sommer in Frankreich stattfinden, und für im Ausland durchgeführte Angebote gelten bei J+M einige Einschränkungen.
J+M-Portal zum Einreichen von Fördergesuchen:
https://www.jm.bak.admin.ch/jmportal/de-CH/
Förderverordnung Programm «Jugend und Musik» des EDI, seit dem 1. Juli 2025 in Kraft:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2025/18/de
www.giovane.ch
Das Programm Jugend und Musik (J+M) des Bundesamts für Kultur
«Das Programm Jugend und Musik (J+M) hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche zur musikalischen Aktivität zu führen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung unter pädagogischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten ganzheitlich zu fördern», schreibt das Bundesamt für Kultur (BAK) auf seiner Website. Das nationale Förderprogramm unterstützt Musikprojekte und Musiklager juristischer Trägerorganisationen in der Schweiz – von J+M zusammenfassend «Angebote» genannt.
Die jährlichen Finanzmittel von total drei Millionen Franken wurden 2025 erstmals vollständig ausgeschöpft. Finanziell gefördert werden einzelne Unterrichtslektionen (bis maximal 20 Lektionen pro Angebot) und Übernachtungen der Teilnehmenden von J+M-Angeboten. Für das Jahr 2027 betragen die ausbezahlten Fördergelder zwischen 40 (bei fünf bis 19 Teilnehmenden) und 180 Franken (mehr als 200 Teilnehmende) pro Unterrichtslektion. Zusätzlich können pro Person bis 25 Jahre 15 Franken pro Übernachtung (bis zu maximal sechs Übernachtungen) beantragt werden.
Die neue Förderverordnung J+M vom 1. Juli 2025 setzt für die Förderperiode 2025 bis 2028 einen besonderen Fokus auf die Niederschwelligkeit von Angeboten. Fördergelder können für teilnehmende Kinder und Jugendliche zwischen 0 bis 25 Jahren beantragt werden. Seit dem Inkrafttreten der neuen Förderverordnung müssen nicht mehr alle Teilnehmenden eines Angebots unter 25-jährig sein, sondern nur die Mehrheit. Beiträge werden jedoch nur für die unter 25-Jährigen ausbezahlt.
J+M-Leitungszertifikat als Voraussetzung für Fördergelder
Voraussetzung für das Beantragen von J+M-Geldern ist, dass mindestens eine Person des Leitungsteams über ein J+M-Leitungszertifikat verfügt. Hierfür muss eine J+M-Ausbildung absolviert werden, welche aus drei Modulen besteht und insgesamt rund fünf Tage dauert. Die Ausbildung besteht aus einem Grundmodul, welche das Programm und dessen Ziele beleuchtet, sowie je einem Pädagogik- und einem Musikmodul, welche von Partnerorganisation von J+M angeboten werden. Personen, welche bereits über Hochschulabschlüsse in den Bereichen Musikpädagogik und Performance verfügen, können von diesen Modulen befreit werden. Für die Rezertifizierung alle drei Jahre müssen jeweils Weiterbildungen im Umfang von 12 Stunden vorgewiesen werden. Eine zertifizierte Person pro Angebot genügt, diese muss aber während des ganzen Projekts vor Ort sein.
EOV massgeblich beteiligt
Das eidgenössische Förderprogramm Jugend und Musik wurde 2016 lanciert. Es ist Teil der Umsetzung des Verfassungsartikels 67a zur Musikalischen Bildung, welcher in einer Volksabstimmung am 23. September 2012 mit einer überwältigenden Mehrheit von 73 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden war. Der Verfassungsartikel 67a war als direkter Gegenvorschlag zur 2008 eingereichten und schliesslich zurückgezogenen Initiative «Jugend+Musik» formuliert worden. Der EOV hatte die Initiative als Gründungsmitglied des Vereins Jugend+Musik mitlanciert und sich im Abstimmungskampf zusammen mit seinen Orchestervereinen stark engagiert. Die Aufnahme des Verfassungsartikels 67a in die Bundesverfassung und die damit verbundene Einführung des Programms Jugend+Musik gehören zu den grössten politischen Erfolgen in der mehr als 100-jährigen Geschichte des EOV.